AWO Brandenburg e.V.

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Ziel bleibt eine solidarische Lebensleistungsrente

20.05.2014 „Zweifellos ist das jetzt geschnürte Rentenpaket der Bundesregierung grundsätzlich ein Erfolg. Denn beschlossen wurden die ersten Leistungsausweitungen seit über 20 Jahren“, erklärt der AWO Vorstandsvorsitzende Wolfgang Stadler. Für die Arbeiterwohlfahrt ist es jetzt entscheidend, dass die Regierung mit Blick auf die Rente einen weiteren Schritt nach vorne geht. Hier zu enden, wäre ein falsches Signal.

Insofern begrüßt die AWO, dass die Regierung sich weitere Reformschritte vorgenommen hat. Dass sie ein flexibles Weiterarbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus ermöglichen will, ist ein wichtiger Schritt. „Es wird allerdings auf die weitere Ausgestaltung ankommen“, mahnt Stadler. Besonders wichtig ist, dass es derzeit offenbar Überlegungen gibt, die rentenrechtliche Stellung von SGB-II-Leistungsbeziehern zu überprüfen. Diese sind nach geltender Rechtslage dazu verpflichtet, ab Vollendung des 63. Lebensjahrs vorzeitig eine Altersrente zu beantragen – wohlgemerkt mit erheblichen Abschlägen. „Wir fordern hier, die Verpflichtung zur vorzeitigen Inanspruchnahme einer Altersrente zu streichen“, betont der Vorstandsvorsitzende.

„Vielmehr geht es darum, die Menschen mit gebrochenen Erwerbsbiografien, die viel und lange gearbeitet haben, besser abzusichern. Denn es gibt unterschiedliche Gründe, warum eben nicht jeder kontinuierlich in einem Vollzeitarbeitsverhältnis gearbeitet hat. „Gerade dann ist aber die Gefahr von Altersarmut ungebrochen hoch“, unterstreicht Stadler. Die  AWO sieht Altersarmut als gesellschaftlichen Trend kommen, den es durch politische Gestaltungskraft dringend zu stoppen gilt.

„Klar ist, dass sich die Große Koalition nun daran machen sollte, die im Koalitionsvertrag angekündigte solidarische Lebensleistungsrente zügig in die Tat umzusetzen. Und zügig bedeutet hier, dass jetzt damit begonnen wird“, verdeutlicht der Vorstandsvorsitzende. Die Arbeiterwohlfahrt plädiert hier für ein konkretes Modell, das Freibeträge aus allen drei Säulen der Alterssicherung für die Grundsicherung im Alter vorsieht. Nach geltendem Recht wird jedes Einkommen angerechnet. Die AWO schlägt vor, dass Rentner ihre Rentenansprüche zumindest teilweise zusätzlich zur Grundsicherung erhalten. „Ein solches Modell würden wir gerne als Grundlage für eine Solidarische Lebensleistungsrente vorschlagen, wie sie die Koalition angekündigt hat“, ergänzt Stadler. Die Arbeiterwohlfahrt ist weiterhin bereit, diesen Prozess nach vorne zu bringen.

„Darüber hinaus ist uns klar, dass wir bei der Rente weiterarbeiten und dringend das Sicherungsniveau erhöhen müssen. Das wird vielleicht nicht innerhalb dieser Wahlperiode gelingen, aber die Rentenanpassungsformel muss verändert werden. Es wäre der beste Weg, um Altersarmut nachhaltig entgegenzuwirken“, formuliert Stadler.