AWO Brandenburg e.V.

Ergänzende Information

Informationen

Information zur Besuchsregelungen während der Corona-Pandemie im Altenpflegeheim Wohnen „Am Weinberg“

08.05.2020
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Quelle: Soziale Dienste "Am Weinberg" gGmbH
Sehr geehrte Bewohnerinnen und Bewohner,
sehr geehrte Angehörige,
uns ist bewusst, dass Sie nach dem langen, durch die Corona-Pandemie verursachtem, Besuchsverbot sehr auf ein schnelles Wiedersehen mit Ihren Angehörigen und Lieben hoffen. Gern möchten wir Sie in diesem Wunsch unterstützen.
Zeitgleich sind wir jedoch sehr darauf bedacht auch weiterhin eine Ansteckung unserer Bewohnerinnen und Bewohner mit Covid-19 zu vermeiden. Das Ansteckungsrisiko für jeden Einzelnen ist immer noch sehr hoch. Der Ausbruch einer Covid-19-Infektion in unserer Einrichtung stellt eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit, der bei uns lebenden Bewohnerinnen und Bewohner dar.

Aus diesem Grund werden bis auf Weiteres folgende Regelungen für einen Besuch im Altenpflegeheim Wohnen „Am Weinberg“ gelten:
  • Besuche sind täglich in der Zeit von 09.00 bis 11.00 Uhr sowie von 15.00 bis 17.00 Uhr möglich.
  • Besuche können nur zu vereinbarten Terminen erfolgen. Eine Terminvereinbarung ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 09.00 Uhr bis 14.00 Uhr telefonisch unter 03338 60 43 760 möglich. Besuchstermine müssen mindestens 24 Stunden im Voraus vereinbart werden.
  • In der Hausgemeinschaft darf sich jeweils nur ein(e) Besucher(in) aufhalten. Der Aufenthalt ist nur im Bewohnerzimmer des jeweiligen Angehörigen gestattet.
  • Um allen Bewohnerinnen und Bewohnern den Besuch von Angehörigen zu ermöglichen, ist die Besuchszeit pro Besuch zunächst auf 30 Minuten begrenzt.
  • Während des gesamten Besuches ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes zwingend erforderlich. Ohne einen Mund-Nasen-Schutz wird das Betreten der Einrichtung untersagt.
  • Das Betreten des Altenpflegeheims ist nur gestattet, wenn
                    o die Angabe der Kontaktdaten zur ggf. notwendigen Nachverfolgung erfolgt ist.
                    o ein Kurzscreening zu Erkältungssymptomen durchgeführt wurde.
                    o eine Einweisung in die geltenden Hygienemaßnahmen erfolgt ist.
                    o die Hände entsprechend der Einweisung desinfiziert wurden.

Wir möchten an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich an Ihre Selbstverantwortung appellieren, auch im Rahmen der Lockerungsmaßnahmen die geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen zu beachten und einzuhalten. Nur so können wir die Übertragung von COVID-19 zum Schutze aller verhindern!


gez. Frank Peters
Geschäftsführung
Bernau bei Berlin, 08.05.2020