Die AWO kritisierte bereits während der Sachverständigenanhörung insbesondere, dass der Gegner bei einem Antrag auf Prozesskostenhilfe (PKH) zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Antragstellers angehört werden soll oder dass der Arbeitgeber zu den Einkommensverhältnissen des Antragstellers befragt werden dürfe. Diese Kritik kam an. Im aktuellen Entwurf wurde die ursprünglich geplante Möglichkeit, bei Finanzämtern oder Arbeitgebern Auskünfte einholen zu können, wieder gestrichen. „Dennoch werden durch diesen Gesetzentwurf gerade die Menschen mit einem geringen Einkommen, die auf die gerichtliche Hilfe angewiesen sind, benachteiligt. Sie sollen eigentlich durch das Modell der Prozesskostenhilfe in ihrer Rechtsverfolgung und –verteidigung unterstützt werden“, erklärt Stadler und fügt hinzu: „Dieses Recht darf nicht zu einer Exklusivveranstaltung werden.“
Ziel der Neuregelung ist es, die Prozess- und Verfahrenskostenhilfe (PKH) und die Beratungshilfe effizienter zu gestalten. Die Änderungen im PKH-Verfahren sollen sicherstellen, dass die Gerichte die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Bewilligung der PKH (Bedürftigkeit) umfassend aufklären, um auf diese Wiese ungerechtfertigte Prozesskostenhilfebewilligungen zu vermeiden und der missbräuchlichen Inanspruchnahme von PKH entgegenzuwirken. Heute wird das Gesetz im Bundestag in zweiter und dritter Lesung beraten und voraussichtlich mit den Stimmen der Koalition verabschiedet.