Durch die von der Politik gewollte Privatisierung vor allem in der Altenpflege ging vielerorts die Tarifbindung verloren. Da der Anteil der Personalkosten in der Pflege bei 85 Prozent liegt, wird der Wettbewerb vor allem über die Lohnkosten geführt. Tarifgebundene Unternehmen geraten dadurch schnell unter Druck. Der Gesetzgeber hat mit dem ersten Pflegestärkungsgesetz (PSG I) darauf zwar reagiert und zum 1.1.2015 gesetzlich geregelt, dass Tariflöhne bei Preisverhandlungen zwischen Pflegeinrichtungen und Kassen sowie Sozialhilfeträgern nicht mehr als unwirtschaftlich abgelehnt werden dürfen. Allein, wenn frei-gemeinnützige, tarifgebundene Einrichtungen in einer Region in der Minderheit sind, nützt das wenig, wenn sie mit den Preisen dann nicht mehr konkurrenzfähig sind. Hier hilft nur ein flächendeckender, allgemeinverbindlicher Tarifvertrag, für den sich die AWO seit längerem stark macht. Nur so läuft der Wettbewerb in der Altenhilfe nicht mehr über den Preis und damit die Löhne, sondern über die Qualität der Pflege.
In Sachen Refinanzierung gibt es zwischen den Bundesländer nicht zu rechtfertigende Unterschiede: So gibt es für 15 Minuten Unterstützung beim Waschen und Anziehen plus zehn Minuten Anfahrtszeit und Leistungsdokumentation sieben Euro in Sachsen und 18 Euro in Hessen. Hier sieht Döcker Handlungsbedarf: „Pflege muss überall den gleichen Wert haben. Die Bezahlung der Pflegekräfte sollte über einen allgemein verbindlichen flächendeckenden Tarifvertrag Soziales geregelt werden.“