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Mit Sorgfalt und frauenpolitischem Blick: für eine rezeptfreie „Pille danach“

12.02.2014 „Ein elementarer Bestandteil selbstbestimmter Sexualität ist die Verhütung. Deshalb sollte der Bundesratsbeschluss zur rezeptfreien Abgabe der sogenannten Pille danach in die Tat umgesetzt werden“, erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker. Bereits am 8. November 2013 hatte der Bundesrat beschlossen die Rezeptpflicht des Wirkstoffs Levonorgestel aufzuheben. Dieser kann bis zu 72 Stunden nach dem Geschlechtsverkehr eingenommen werden und wirkt als Mittel zur Notfallverhütung vor ungewollten Schwangerschaften.

„Es ist sicherlich ein Thema, das Sorgfalt nötig macht, doch die wissenschaftlichen Erkenntnisse der letzten 30 Jahre beweisen, dass keine Langzeitschäden bekannt sind. Zudem stuft die Weltgesundheitsorganisation das Präparat als sichere und gut verträgliche Notfallverhütung ein“, unterstreicht Döcker. Der amtierende Gesundheitsminister könnte nach dem Bundesratsbeschluss mit einer Verordnung die Rezeptpflicht der Pille aufheben. Damit würde er auch der Empfehlung des Expertenausschusses für Verschreibungspflicht des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte nachkommen.

„Natürlich ist bei der morgigen Debatte im Bundestag auch zu berücksichtigen, dass die rezeptfreie Pille danach ein frauenpolitisches Thema ist. Denn es sind Frauen, die bei ungewollten Schwangerschaften die Konsequenzen tragen. Ihnen sollte zugesprochen werden frei über ihren Körper und ihre Sexualität zu entscheiden“, unterstreicht das Vorstandsmitglied. Der Wirkstoff Levonorgestel ist vor allem in den ersten 24 Stunden nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr wirksam. Durch die Rezeptpflicht muss jede Frau zunächst eine Ärztin oder einen Arzt aufsuchen. Das kann zu langen Wartezeiten insbesondere am Wochenende oder aber auch zu schwierigen Anfahrtswegen in ländlichen Regionen führen. „Deshalb ist der niedrigschwellige Zugang zur Pille danach wichtig. Die AWO spricht sich im Zuge einer möglichen rezeptfreien Abgabe der Pille danach für eine verstärkte fachkundige Beratung in den Apotheken aus, die befugt sind diese zu verkaufen“, ergänzt Döcker. Damit alle Frauen vollständig das Recht auf reproduktive Selbstbestimmung gewährt wird, ist zudem eine Kostenübernahme bei Frauen mit niedrigem Einkommen vonnöten.