AWO Brandenburg e.V.

Ergänzende Information

Informationen

Mindestlohn jetzt! AWO fordert zum Handeln auf

03.05.2013  „Von der Einführung eines allgemeinen Mindestlohnes profitieren nicht nur die Beschäftigten, sondern auch die Sozialkassen“, betont der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler. Die AWO unterstützt einen Antrag der so genannten A-Länder, der heute im Bundesrat beraten wird. Der Antrag fordert gesetzliche Änderungen, wie beispielsweise die Einführung eines flächendeckenden allgemeinen gesetzlichen Mindestlohnes von mindestens 8,50 Euro. Allerdings haben neueste Angaben der Bundesregierung gezeigt, dass die Einführung eines Mindestlohns nicht bedeutet, dass er auch gezahlt werde. „Die Bundesregierung muss dafür Sorge tragen, dass der Mindestlohn auch tatsächlich bezahlt wird“, fordert Stadler.

Schätzungen zufolge könnten rund 5 Mio. Beschäftigte von einem Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro profitieren. Neben den Beschäftigten könnte aber auch der Staatshaushalt höhere Einnahmen erzielen: Ein Stundenlohn von 8,50 Euro  würde dem Staat zusätzlich 2,67 Milliarden Euro Einkommensteuern einbringen, dazu kämen 2,68 Milliarden Euro an Sozialversicherungsbeiträgen (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungen). Darüber hinaus ergäbe sich eine Ausgabenreduktionen beim Arbeitslosengeld II, Wohngeld, Sozialhilfe und Kindergeldzuschlag: Durch einen Mindestlohn von 8,50 Euro müsste der Sozialstaat 1,7 Milliarden Euro weniger zahlen*.

Deutschland bildet in Sachen Mindestlohn ein europäisches Schlusslicht: Frankreich (1950), Niederlande (1968), Großbritannien (1999) und Irland (2000) haben zum Teil schon seit Jahrzenten einen Mindestlohn, ohne dass das zu einem Beschäftigungsabbau geführt hat. „8,50 Euro sind jedoch nur der Anfang“, erklärt Stadler und ergänzt: „Um Altersarmut wirklich vorzubeugen, brauchen die Arbeitnehmer in Deutschland gerechte Löhne und gesicherte Arbeitsverhältnisse.“ Der Mindestlohn könne vermeiden, dass viele Menschen trotz Arbeit in Armut leben müssen. Für die AWO sind tarifvertragliche Vereinbarungen, die den Mindestlohn deutlich übersteigen, vorrangig. Nur so könne Lohndumping vermieden werden.

Der Antrag enthält einige weitere wichtige Forderungen wie z.B. die Herstellung von Entgeltgleichheit zwischen Männern und Frauen, die Sicherstellung des equal-pay-Grundsatzes in der Leiharbeit und die Verhinderung der Umgehung von Arbeitnehmerschutzrechten durch (Schein-)Werkverträge. Stadler begrüßt die Initiative und betont angesichts der Tatenlosigkeit der Bundesregierung in vielen Bereichen, wie wichtig es für unsere Gesellschaft ist, dass die Landesregierungen ihrer Verantwortung gerecht werden.

*Berechnung der Hans-Böckler-Stiftung