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Informationen

Elterninformation | Elternbeiträge ab Juni 2021

01.06.2021
Wir informieren Sie über die aktuellen Regelungen zur Erstattung von Elternbeiträgen.

Vielen Dank

all jenen, die seit Ende des vergangenen Jahres dem Appell der Landesregierung gefolgt sind, zur Vermeidung einer Ausbreitung des Coronavirus ihre Kinder freiwillig nicht in die Krippe oder den Kindergarten zu bringen. Auch jenen Eltern sei für das Verständnis und hohe eigene Engagement gedankt, die zeitweise, aufgrund einer Anordnung, Ihre Kinder nicht in unsere Einrichtung bringen konnten und trotz großer Belastung, die ganztägige Betreuung sichergestellt haben!

Gemäß der 8. Änderung zur 7. EindämmVo und einem dazu vorliegenden Informationsschreiben des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport ist ab dem 1. Juni 2021 keine Erstattung von Elternbeiträgen nach der zweiten Richtlinie 'Elternbeitrag Corona' durch das Land in den Fällen mehr vorgesehen, in denen die Eltern auf die Inanspruchnahme der Betreuung freiwillig verzichtet haben und deswegen vom Einrichtungsträger von der Beitragspflicht freigestellt wurden.

​Die zweite Richtlinie Elternbeitrag Corona fördert jedoch weiterhin entgangene Elternbeiträge, wenn aufgrund von Bundes- oder Landesrecht landesweit oder regional bezogen auf einen Landkreis oder eine kreisfreie Stadt präventiv Kindertagesstätten oder Kindertagespflegestellen pandemiebedingt mindestens 14 Tage geschlossen werden mussten.

Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie gesund!
Fachbereich Kinder & Jugend