Kinder dürfen in die Kindertagesstätte gebracht und dort abgeholt werden.
Ansonsten gilt:
Das Gelände der Kindertagesstätte darf nur betreten werden, wenn die Person eine jeweils tagesaktuelle Bescheinigung über einen Antigen-Schnelltest oder einen anderen Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis nachweist.
Dieser Test kann auch in dieser Einrichtung durchgeführt werden.
Des Weiteren erhält man Zutritt, wenn man ein Impfdokument vorlegt, das eine 14 Tage zurückliegende zweite Impfung gegen den Coronavirus SARS-CoV-2 nachweist und man keine Symptome für eine Viruserkrankung COVID-19 nach RKI https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Steckbrief.html aufweist.
Hier finden Sie die Hausordnung zum Besuch in dieser Einrichtung:
Stand 19.06.2021
Gegebenenfalls fragen Sie vor Ihrem Besuch in der Einrichtung nach.