Janine Schindela
03222 Lübbenau/spreewald
Frühförderung muss beantragt werden!
Kostenträger ist der Landkreis Oberspreewald-Lausitz.
Die Beratung und Leistungen der heilpädagogischen Maßnahmen sind kostenfrei und unterliegen der Schweigepflicht.
Im Mittelpunkt der Frühförderung stehen das Kind, dessen Familie und das soziale Umfeld.
Je früher Ihr Kind gefördert wird, umso wirksamer können die Leistungen sein. Nutzen Sie die Möglichkeit, mit uns in Verbindung zu treten. Wir beraten Sie gern.
m Rahmen der Eingliederungshilfe, hier eine heilpädagogische Maßnahme, werden Kinder, deren Entwicklung unter erschwerten Bedingungen verläuft, ganzheitlich gefördert. Die heilpädagogische Frühförderung ist von Geburt des Kindes bis zum Schuleintritt möglich.
Nach umfassender Diagnostik des Entwicklungsstandes des Kindes (Spielbeobachtung und Ressourcenorientierung unter Einbeziehung des familiären und sozialen Umfeldes) und nach Erstellung eines Förderplanes erfolgt die heilpädagogische Frühförderung.
Frühförderung wird als Einzelförderung oder Gruppenförderung, nach Möglichkeit im Beisein der Eltern, angeboten. Die Besonderheit der heilpädagogischen Frühförderung ist die individuelle, ganz gezielt auf den Hilfebedarf des Kindes ausgerichtete Förderung mit der unmittelbaren Einbeziehung der Familienmitglieder und die Vermittlung weiterer Leistungsangebote (Logopädie, Physiotherapie, Psychologie, etc.).
Früherkennung, Frühberatung und Frühförderung unterstützen Ihr Kind bei seiner körperlichen, geistigen, sprachlichen, emotionalen und/oder sozialen Entwicklung und bei der Erlangung der Selbständigkeit.
Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Fabian Lisk
Dubinaweg 1
01968 Senftenberg
Telefon 03573870-4153