Die SPD-Bundestagsfraktion hat den bisherigen Kompromiss der Großen Koalition zur Reform des §219a StGB als eigenen Gesetzentwurf zusätzlich in den Bundestag eingebracht und dadurch das parlamentarische Verfahren deutlich beschleunigt. Das Reformvorhaben sieht vor, dass Ärztinnen und Ärzte zukünftig darüber informieren dürfen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Eine öffentliche Information über diesbezügliche Methoden wird aber weiterhin als Werbung und damit als Straftat gewertet. „Es ist nicht nachvollziehbar, warum Informationen, die für die freie Arztwahl von großer Bedeutung sind, auf einer von der Bundesärztekammer geführten Liste legal sind, nicht aber auf der Homepage des Arztes oder der Ärztin stehen dürfen“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende vor allem vor dem Hintergrund, dass Abtreibungsgegner weiterhin ungestraft Falsch- und Schmähinformationen über Ärztinnen und Ärzte im Internet verbreiten dürfen. „Die AWO setzt sich nach wie vor für die ersatzlose Streichung des §219a StGB ein. Wir stehen für das Selbstbestimmungsrecht der Frau, die Durchsetzung der Informationsfreiheit und die Berufsfreiheit von Ärztinnen und Ärzten“, betont der AWO Bundesvorsitzende abschließend.