AWO Brandenburg e.V.

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Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse – Inländische Potentiale bleiben ungenutzt

15.10.2013 Anlässlich der heute vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Zahlen zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse erklärt  AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker: „Die heute veröffentlichten Zahlen zeigen, dass das Gesetz seine ursprüngliche Zielsetzung verfehlt hat. Die  Intention war es,  hier lebende Fachkräfte aus Drittstaaten durch Anerkennung ihrer Abschlüsse zu gewinnen. In der Einwanderungs- und Integrationspolitik sollte der  Fokus nicht nur auf hochqualifizierte Einwanderung aus dem Ausland gerichtet sein, sondern verstärkt auf die ungenutzten Potentiale hier im Lande. Diese sollten viel stärker aktiviert und genutzt werden. 

Das Anerkennungsgesetz* hat für die  Betroffenen selbst kaum Verbesserungen gebracht. Dahingegen sind seine Kosten erheblich und stellen so für die Betroffenen eine nur schwer zu überwindende Barriere dar. Es fehlt an einer  zentralen Erstanlaufstelle, klaren Standards, erkennbaren Zuständigkeiten, wie die Abschlüsse in Deutschland anerkannt werden und der Verwaltung mangelt es an Personal.

Das bisherige System zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse hat seine Schwachstelle im deutschen Föderalismus. Das übergeordnete Ziel, die Anerkennungsverfahren in Deutschland umfassend zu verbessern, um die dringend benötigten Fachkräfte anzuziehen, geht zur Zeit im föderalen Zuständigkeitsdschungel verloren. So haben bisher nur sechs Bundesländer entsprechende Gesetze eingeführt.

Problematisch wird es für die Betroffenen, deren Antrag nur eingeschränkt genehmigt wird, wenn also Nachqualifikationen notwendig werden. Entsprechende Angebote fehlen zu häufig. Die zuständigen Behörden in den Ländern müssen grundsätzlich dazu  verpflichtet werden, genügend Maßnahmen zur Nachqualifizierung anzubieten. Erforderlich ist also ein Ausbau der Nachqualifizierungsmöglichkeiten und der  Qualifizierungsmodule u. a. auch zur Vorbereitung von externen Prüfungen. Die anfallenden Kosten sollten von den zuständigen Landesbehörden oder Kammern  übernommen werden.  Zudem müssen die Betroffenen besser über eine Anschlussperspektive informiert werden.“

*Im April 2012 ist das neue Anerkennungsgesetz des Bundes „Gesetz über die Feststellung der. Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (BQFG)“ in Kraft getreten Inzwischen haben sechs Bundesländer eigene Gesetze für ihren Zuständigkeitsbereich bereits verabschiedet.  Das Anerkennungsgesetz des Bundes gilt grundsätzlich für alle Personen, die einen Berufsabschluss im Ausland erworben haben und in Deutschland in einem Beruf arbeiten wollen, der auf Bundesebene geregelt ist.