Nach der neuen Gesetzeslage dürfen Ärztinnen und Ärzte zwar öffentlich darüber informieren, dass sie Abbrüche vornehmen. Weitere Informationen wie bspw. die Art der Methode fallen nach wie vor unter den verbotenen Bereich der Werbung. Im Gesetz war vereinbart worden, dass die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung eine von der Bundesärztekammer erstellte Liste mit allen Praxen und Krankenhäusern, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, sowie die angebotenen Methoden auf ihrer Internetseite veröffentlicht.