„Die AWO begrüßt dieses wichtige Gesetzesvorhaben mit der Zielsetzung, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu stärken, ausdrücklich. Aus unserer Sicht ist es jedoch dringend erforderlich, dass die Bundesregierung kurzfristig eine verbindliche Regelung zur Assistenz im Krankenhaus vorlegt. Hierbei muss natürlich auch die Kostenfrage ein für alle Mal geregelt werden“, betont Brigitte Döcker, Vorstandsmitglied des AWO Bundesverbandes, „Es ist seit langer Zeit hinreichend bekannt, dass Menschen mit Behinderungen keinen gleichberechtigten Zugang ins Gesundheitssystem haben. Menschen mit Behinderungen und hohem Unterstützungsbedarf, die auf Assistenz angewiesen sind, werden durch diese gesetzliche Regelungslücke jedoch auf besondere Art und Weise benachteiligt. Jedes Mal, wenn eine medizinisch notwendige Behandlung mangels individueller Begleitung nicht durchgeführt werden kann, verschoben wird oder vielleicht sogar ganz entfällt, ist das eine nicht hinnehmbare Menschenrechtsverletzung, die unseres Rechtsstaates unwürdig ist. Im Falle einer Covid-19-Infektion und einer medizinisch notwendigen Behandlung im Krankenhaus kommt diesem individuellen Assistenzbedarf durch eine vertraute Person eine besondere Bedeutung zu.“