Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet Deutschland gemäß Art 29 dazu, im politischen und öffentlichen Leben ein barrierefreies Umfeld zu fördern. Menschen mit Behinderungen soll es ermöglicht werden, sich gleichberechtigt und umfassend an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten zu beteiligen. Das umfasst neben dem Recht zu wählen und gewählt zu werden auch die ehrenamtliche Mitarbeit in Verbänden, wie der AWO, in Parteien oder bei sonstigen Interessensvertretungen.