Jede siebte Frau in Deutschland hat schon einmal eine strafrechtlich relevante Form von sexualisierter Gewalt erlebt, jede zweite Frau wurde schon einmal am Arbeitsplatz oder in der Öffentlichkeit sexuell belästigt. Gleichzeitig bringen nur 5-15 Prozent der Frauen in Deutschland dies auch zur Anzeige. „Es kann nicht sein, dass Frauen täglich sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt ausgesetzt sind, ohne dass diese gesellschaftlich verurteilt und strafrechtlich geahndet wird“, hebt Stadler hervor. Die AWO fordert neben der Aufnahme des Tatbestandes sexueller Belästigung in das Sexualstrafrecht auch die völlige Verwirklichung der Istanbul-Konvention. „Nein heißt nein – diese Aussage muss auch im deutschen Sexualstrafrecht gelten“, betont der Vorstandsvorsitzende. Die AWO begrüßt daher den vorgelegten Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Reform des § 177 StGB, nach dem zukünftig auch sexualisierte Gewalt als Straftatbestand erfasst werden soll, wenn der Täter die Überraschung des Opfers ausnutzt ohne Gewalt anzuwenden. Für eine vollständige Umsetzung der Istanbul-Konvention muss es aber reichen, eine sexuelle Handlung verbal abzulehnen. „Es kann nicht sein, dass in unserem Strafrecht Eigentumsdelikte schärfer bestraft werden als Übergriffe auf die sexuelle Selbstbestimmung“, sagt Stadler.
Die AWO fordert eine gesellschaftliche Anstrengung, den alltäglichen Sexismus und die sexuellen Belästigungen gegenüber Frauen zu überwinden. Dafür ist eine eigenständige Diskussion über sexuelle Selbstbestimmung und die Sicherheit aller Frauen notwendig. Diese darf jedoch nicht für andere Themen instrumentalisiert werden.