Brigitte Döcker, Mitglied des AWO Bundesvorstandes, erklärt hierzu: „Zusammenarbeit und Partnerschaften mit Herkunftsländern und Transitstaaten sind nur statthaft, wenn in den entsprechenden Staaten die Wahrung der Menschenrechte und der Genfer Flüchtlingskonvention sichergestellt ist und keine Kettenabschiebungen in den Verfolgerstaat drohen.“