„Deutschland hat das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt 2017 ratifiziert. Bundesweit mangelt es jedoch sowohl an einer ausreichenden Zahl von Plätzen in Frauenhäusern als auch an notwendigen Fachberatungsstellen. Zudem fehlen Angebote für Frauen mit speziellen Hilfebedarfen aufgrund chronischer Erkrankung, Suchterkrankung, Behinderung oder besonderen Pflegebedarfen. Grundsätzlich müssen Beratungs- und Schutzangebote für alle von Gewalt betroffene Frauen zugänglich sein. Hilfe und Schutz dürfen nicht von Status und Herkunft abhängig gemacht werden. Entsprechend muss die Bundesregierung den Vorbehalt zu Artikel 59 der Istanbul Konvention zurücknehmen. Dieser verhindert Gewaltschutz für geflüchtete Frauen und Frauen ohne eigenständigen Aufenthaltstitel“, erklärt dazu Wolfgang Stadler, Bundesvorstandsvorsitzender der Arbeiterwohlfahrt.