18.04.2013 „Teilzeitbeschäftigung ist für viele Menschen wichtig, wenn aber ganze Branchen, wie das Gaststättengewerbe fast ausschließlich geringfügig oder in Teilzeit beschäftigen, hat das nichts mehr mit der individuellen Entscheidung der Beschäftigten zu tun“, betont der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler. Die AWO begrüßt deshalb den heute im Bundestag zur Beratung stehenden Antrag „Mehr Zeitsouveränität für Beschäftige - Teilzeitarbeit gestalten“. „Geringfügig Beschäftigte, also auch Minijobber, müssen das Recht haben, ihre Arbeitszeit ausweiten können, wenn es die Kapazitäten des Betriebs entsprechend zulassen“, betont Stadler.