Ab Sommer bekommen mehr Kinder von Alleinerziehenden staatliche Unterstützung, wenn sie von dem anderen Elternteil finanziell im Stich gelassen werden. Die Neuregelung hätte eigentlich schon zu Jahresbeginn in Kraft treten sollen. Als problematisch betrachtet die AWO, dass der Bezug von Hartz-IV-Leistungen eine Verrechnung nach sich zieht. So zeigt eine aktuelle Berechnung des Statistischen Bundesamtes, dass 87 Prozent der Alleinerziehenden, die Unterhaltsvorschuss beziehen, auch Leistungen nach dem SGB II erhalten. Für die meisten gilt damit, dass sie trotz der Änderungen nicht mehr Geld zur Verfügung haben werden.