Die Arbeiterwohlfahrt setzt sich schon lange für die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ein. „Wir begrüßen es ausdrücklich, dass es der Regierungsfraktion noch in dieser Legislaturperiode gelungen ist, sich auf einen Kompromissvorschlag für einen Verfassungszusatz zu Kinderrechten zu verständigen“, so der Vorstandsvorsitzende des AWO Bundesverbandes, Jens M. Schubert. „Allerdings ist aus Sicht der AWO gleichzeitig zu kritisieren, dass keine weitreichenderen Formulierungen in Artikel 6 des Grundgesetzes gewählt wurden. Denn dies wäre mit Blick auf die UN-Kinderrechtskonvention möglich und aus Sicht der AWO wünschenswert gewesen,“ so Schubert weiter.