Dazu erklärt die AWO-Ethikkommission: „Alle vorliegenden Gesetzesentwürfe zur Neuregelung des assistierten Suizids lassen den Ausbau der Suizidprävention außen vor. Auftrag des Staates im Rahmen dieser Gesetzgebung ist es, ein Schutzkonzept zu schaffen, das die Freiverantwortlichkeit bei der Entscheidung zu einem assistierten Suizid sichert. Ein niedrigschwellig vorhandenes und dauerhaft finanziell abgesichertes Netz an suizidpräventiven Angeboten ist hierfür absolut notwendig. Trotz der großen Fortschritte in der Suizidprävention in den vergangenen Jahren ist ein solches aber bis heute in Deutschland nicht vorhanden. Entsprechend unterstützen wir die Forderung nach einem Gesetz zur Stärkung der Suizidprävention und fordern, dass dieses zeitnah auf den Weg gebracht wird.“