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Zum Equal Pay Day: AWO fordert eine Reform der Minijobs

21.03.2014 „Die ungleiche Bezahlung von Frauen in der Berufswelt ist inakzeptabel“, erklärt der AWO Vorstandsvorsitzende Wolfgang Stadler. Der heutige Equal Pay Day am 21. März markiert den Tag, bis zu dem Frauen über den Jahreswechsel hinaus arbeiten müssen, um rechnerisch das Jahresdurchschnittsgehalt eines Mannes zu erhalten. „Das lange geforderte Umdenken bei den Unternehmen kommt offensichtlich nicht von allein, deshalb sind gesetzliche Regelungen vonnöten. Ein verbindliches Entgeltgleichheitsgesetz ist ebenso ein Muss wie eine verbindliche Quotenregelung, um eine echte Gleichstellung zu erreichen“, ist Stadler überzeugt. Genauso sind die steuerlichen Fehlanreize zu beseitigen, die ein altes Rollenmodell stärken. Vor allem das Ehegattensplitting macht eine Berufstätigkeit von Frauen weniger attraktiv. Dadurch nehmen Frauen häufig Minijobs ohne eigene soziale Absicherung an.

Die Sonderregelungen für Minijobs haben schwerwiegende „Nebenwirkungen“. Schnell verkehren sich hier die scheinbaren Vorteile ins Gegenteil. „Die Arbeiterwohlfahrt will die Minijobs endlich reformieren. Nur selten erfüllen sie die erhoffte Brückenfunktion in voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigung“, bemängelt Stadler. Klar ist: Arbeit muss vor Armut schützen. Minijobs sind weitestgehend abzuschaffen, denn sie verschieben die Probleme nur in die Zukunft. Wer heute kein ausreichendes Einkommen hat, entscheidet sich tendenziell eher gegen eine eigene Familien und er wird auch keine Rente erhalten, die zum Leben reicht. Besser ist es sozial abgesicherte Teilzeitarbeit zu stärken. „Geringfügige Beschäftigung ist auch im Bereich der Sozialen Arbeit weit verbreitet. Es ist auch unsere Verantwortung, dass alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gute Löhne erhalten. Dazu benötigt es aber einen entsprechend gesetzlichen Rahmen“, unterstreicht der AWO Vorstandsvorsitzende.

Mit dem Aufruf eine nachhaltige Reform des Minijobs einzuführen, ist die AWO nicht alleine. Angeleitet vom DGB wird er von Gewerkschaften, Wissenschaftlern und anderen Verbänden getragen. Für Kleinstarbeitsverhältnisse darf kein gesondertes Recht gelten. Alle Arbeitsplätze müssen gleich behandelt, gleich bezahlt und gleich versichert sein. „Es darf keine steuerlichen Anreize für Arbeitgeber zum Lohndumping geben und keine Anreize für Zuverdienste, die vor allem Frauen dazu bewegen aus dem Arbeitsmarkt auszusteigen oder nach der Familienphase nur ‚mini‘ wieder einzusteigen“, so Stadler. Davon würden nicht nur die Beschäftigten, sondern der gesamte Arbeitsmarkt profitieren. Die Beschäftigten haben so die Chance auf ein höheres Einkommen und die soziale Sicherung wird verbessert. Durch die höheren Löhne werden die Abgaben für die soziale Sicherung im Sinne der Beschäftigten ausgeglichen.

Das am Mittwoch im Entwurf vom Arbeitsministerium vorgelegte Tarifautonomiestärkungsgesetz ist ein erster Schritt: Der flächendeckende Mindestlohn von 8,50 Euro wird auch für die Minijobs gelten und dadurch die Arbeitszeit automatisch rechtlich begrenzen. „Inwiefern dieser Schritt am Ende gerade auch vielen Frauen helfen wird, bleibt abzuwarten. Jetzt gilt es weiter zu denken und neue Reformen einzuleiten“, schließt Stadler ab.