So zum Beispiel begrüßt Brigitte Döcker, dass gemäß dem zentralen Grundsatz der Konvention „Nichts über uns ohne uns“ das Amt der bzw. des Bundesbehindertenbeauftragten der Bundesregierung ein Mensch mit Behinderungen innehat. Nachdenklich stimme aber, so Döcker weiter, dass erst ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Wahlrechtsausschlüsse für Menschen mit Betreuung in allen Angelegenheiten und für Menschen, die schuldunfähig eine rechtswidrige Tat begangen und in einer Psychiatrie untergebracht sind, abschaffen konnte: „Auch wenn der Bundestag nun die Wahlrechtsausschlüsse abschaffen wird, kommt dies für die anstehende Europawahl am 26. Mai zu spät. Die AWO unterstützt deshalb den Eilantrag einiger Parteien an das Bundesverfassungsgericht mit dem Ziel, die Wahlrechtsausschlüsse doch noch vor der Europawahl abzuschaffen.“