AWO Brandenburg e.V.

Ergänzende Information

Beratungszeiten

Montag bis Freitag unter 03377 302272

erreichen Sie uns zur Vereinbarung eines Termins zur Telefonberatung.

Informationen

Wir sind weiterin für Sie da

29.04.2020
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Zossen
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Quelle: AWO Regionalverband Brandenburg Süd e. V.
Unsere AWO Erziehungs- und Familienberatungsstelle in Zossen unterstützt Familien auch während der Corona-Krise und bietet Telefonberatungen an.

Um Sie als Familien dabei zu unterstützen, Ihre vielfältigen Aufgaben zu meistern, bietet Ihnen das Team unserer Erziehungs- und Familienberatungsstelle in der aktuellen Krisenzeit individuelle telefonische Beratung an. 

Natürlich können Sie uns auch zu allen anderen Themen rund um die Familie kontaktieren. Das könnten z. B. Umgang mit Homeschooling, soziale und emotionale Schwierigkeiten Ihres Kindes oder auch weiterhin die Beratung zum Umgang mit Trennung und Scheidung sein. Unsere Beratung steht allen Jugendlichen, Eltern und Großeltern aus dem Landkreis Teltow-Fläming offen.

Die Beratung ist für Sie kostenfrei und selbstverständlich unterliegen wir der Schweigepflicht und können Sie auf Wunsch auch gern anonym beraten. 

Corona-Krise und getrennte Eltern

Was bedeutet die Corona-Krise für die Sorge und den Umgang mit Kindern, wenn die Eltern getrennt leben?

Die Corona-Krise ändert nichts daran, dass minderjährige Kinder auf ihre Eltern angewiesen sind, um ihre Persönlichkeit zu entwickeln. Der regelmäßige Umgang eines Kindes mit jedem Elternteil gehört deshalb in der Regel zum Wohl des Kindes. Was bedeutet nun die Empfehlung, soziale Kontakte möglichst zu vermeiden? Sie bezieht sich nicht auf die Kernfamilie, auch wenn die Eltern nach einer Trennung in zwei getrennten Haushalten leben. Kinder sollen selbstverständlich auch weiterhin sozialen Kontakt zum anderen Elternteil behalten.

Hinzu kommt: Gibt es eine Umgangsregelung oder eine gerichtliche Entscheidung zum Umgang, gilt diese auch in der Corona-Krise weiter. 

Ergibt sich Bedarf für eine Änderung der Umgangsregelung,

sollte es im Sinne der Kinder eine einvernehmliche Entscheidung zwischen den Eltern geben. Eine landesweite Ausgangs- und Kontaktbeschränkung darf der Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts nicht entgegenstehen. Diese Ausnahmesituation sollte nicht zu einer Zuspitzung eines bestehenden Konflikts führen, in dem ein Elternteil lediglich den Umgang mit dem anderen Elternteil und den Großeltern als erhöhtes Risiko empfindet und den Umgang verhindert. 

Nur wenn eine erhöhte Ansteckungsgefahr durch die Umgangskontakte entsteht, weil ein Elternteil positiv auf das Virus getestet wurde, oder ein Familienmitglied, Mutter, Vater oder Kind, aufgrund von Vorerkrankungen zu einer Risikogruppe gehört, müssen andere Wege als der persönliche Kontakt zwischen dem Kind und dem getrennt lebenden Elternteil gesucht werden. Das könnte gegebenenfalls so aussehen, dem Kind die Möglichkeit des Umgangs auf „Distanz“ zu bieten. Telefonate und Videoanrufe können dazu beitragen, dass der Kontakt zum anderen Elternteil in den kommenden Wochen aufrecht erhalten bleibt. Dazu zählen auch Großeltern und andere wichtige Bezugspersonen des Kindes.

In jedem Fall sollten sich getrennt lebende Eltern darüber verständigen, zu welchen Personen ihr Kind beim jeweils anderen Elternteil Kontakt haben wird und inwieweit das jeweils vertretbar ist und den landesweiten Vorgaben entspricht. Unsere Erziehungs- und Familienberatungsstelle bietet Ihnen dazu ein entsprechendes telefonisches Beratungsangebot an, das dazu dienen kann, zwischen Ihnen zu vermitteln unter Berücksichtigung der Schweigepflicht und mit dem Einverständnis jedes Elternteils.

Text: Gabriele Schönfeld | Diplompädagogin in der AWO Erziehungs- und Familienberatungsstelle 

Zugeordnete Einrichtung

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AWO Erziehungs- und Familienberatungsstelle

Marktplatz 8
15806 Zossen
03377 204347
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