Entsprechend dem Erlass des MASF über die Einzelheiten zur Auswahl geeigneter, praktischer Ausbildungsstätten für die Fachrichtungen Heilerziehungspflege und Heilpädagogik gemäß § 42 Abs. 2 Satz 2 der Fachschulverordnung für Sozialwesen vom 15. Mai 2004 muss ein/e staatlich anerkannte/r Heilerziehungspflegerin/Heilerziehungspfleger oder ein/e staatlich anerkannte/r Heilpädagogin/Heilpädagoge zur Verfügung stehen. Diese Fachkraft muss in den letzten 5 Jahren mindestens 2 Jahre hauptamtlich im Berufsfeld gearbeitet haben.
Die Praxisanleiterinnen/Praxisanleiter müssen über die erforderliche berufspädagogische Qualifizierung für die Anleitung von Schülerinnen und Schülern der jeweiligen Fachrichtung verfügen. Die entsprechende Qualifikation muss einen Umfang von mindestens 200 Stunden haben und soll die von der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für das jeweilige Berufsfeld vorgegebenen Zielsetzungen berücksichtigen.
Voraussetzungen für die Qualifizierung zur/zum Praxisanleiterin/Praxisanleiter
schriftliche Anmeldung
Kopie der staatlichen Anerkennung zum/zur Heilerziehungspflegerin/Heilerziehungspfleger oder Heilpädagogin/Heilpädagogen
Nachweis über berufliche Praxis
Unterrichtsinhalte in der Praxisanleiterausbildung
rechtlicher Bereich
Berufsbildungsrecht
Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen
Arbeits- und Vertragsrechte u. a.
berufsspezifischer Bereich
Stellung und Aufgabenbereiche der Praxisanleiterin/Praxisanleiter
pädagogisch-didaktischer Bereich
Lehren und Lernen,
Beurteilen und Bewerten u. a.
psychologischer Bereich
Gesprächsführung
Motivation
Aspekte des Jugendalters
ethischer Bereich
Begriffe und grundlegende Werte
Ausbildung in Lernfeldern
Was sind Lernfelder, welche gibt es?
Prozesse der Anleitung
Vorbereiten und Durchführen der Anleitung,
Zusammenarbeit von praktischer Ausbildungsstätte und Schule
Praxisphase mit Aufgabenstellung
Erstellung eines Ausbildungskonzeptes für die eigene praktische Ausbildungsstätte
Reflexion
Methoden der Reflexion in der praktischen Ausbildung,
bereits absolvierte Stunden können anerkannt werden
Rahmendaten
Dauer
der Kurs umfasst 200 Stunden
Teilnehmerzahl
mindestens 10, maximal 24 Personen
Ort
AWO Bildungszentrum - Berufliche Schule für Sozialwesen
Alexander-von-Humboldt-Straße 43
03222 Lübbenau/Spreewald
Termine
voraussichtlicher Beginn 21. Februar 2019
einmal im Monat,
donnerstags von 8.00 bis 15.00 Uhr,
Präsenzphase und Selbststudien (SS) wechseln sich ab
am Ende des Kurses steht eine Praxisphase (PP)
Der Kurs beginnt mit einem Schultag.
Beitrag
240,00 €/ermäßigt 220,00 €
(ermäßigt für AWO Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, AWO Mitglieder, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der korporativen Mitglieder)
Anmeldezeitraum:
15.11.2018 – 15.02.2019
Termin
Beginn
21.02.2019
Ende
22.02.2019
Kontakt
Ulrich Thorhauer
Schulleiter
AWO Bildungszentrum - Berufliche Schule für Sozialwesen