Können pflegebedürftige Menschen den Eigenanteil an den Kosten der Pflege nicht selbst aufbringen, so Döcker, sind deren erwachsene Kinder verpflichtet, ihre Eltern finanziell zu unterstützen. Ob sie tatsächlich zahlen müssen, hängt dabei von deren Einkommen und Vermögen ab. „Die Einkommensgrenze hierfür soll nun auf 100.000 Euro im Jahr angehoben werden, analog der heute geltenden Grenze bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Damit schafft das Gesetzesvorhaben den unterhaltpflichtigen Angehörigen Luft, die sie dringend brauchen“, erläutert Döcker.