AWO Brandenburg e.V.

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Informationen

Versorgung und Unterbringung von geflüchteten Menschen mit Behinderungen muss verbessert werden

15.02.2017
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Quelle: AWO Bundesverband e. V.
Die Monitoring-Stelle zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention führt heute eine öffentlichen Anhörung zur Versorgungs- und Unterbringungssituation von geflüchteten Menschen mit Behinderungen durch. Ziel der Anhörung ist eine umfassende Bestandsaufnahme zur Versorgungs- und Unterbringungssituation von geflüchteten Menschen mit Behinderungen. Die AWO hat sich mit einem Fachbeitrag an der Konsultation beteiligt und wird heute als Sachverständige befragt.

Dazu erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker:

„Die Versorgungs- und Unterbringungssituation von geflüchteten Menschen mit Behinderungen muss verbessert werden. Nach Deutschland geflüchtete Menschen mit Behinderungen erhalten oft einen schlechten und einen zeitlich stark verzögerten Zugang zu einer bedarfsgerechten medizinischen und psychosozialen Versorgung. Dies führt zu menschenunwürdigen Situationen, zusätzlichen  Diskriminierungserfahrungen und somit unter Umständen auch zu einer  gesundheitlichen Gefährdung. Die AWO fordert, dass Geflüchtete einen gleichberechtigen Zugang zu kulturellen, sozialen, ökonomischen und ökologischen Ressourcen erhalten.

Noch immer wissen wir nicht, wie viele Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen nach Deutschland geflohen sind. Mit Blick auf den besonderen Schutzbedarf dieser Menschen muss Deutschland endlich seiner Verantwortung nachkommen und die EU-Aufnahmerichtlinie für Asylsuchende umsetzen, um diese Gruppe systematisch zu erfassen und ihre Bedarfe zu erkennen.

Die Bundesrepublik ist zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet und bekennt sich daher zur Verantwortung für die hierhin geflohenen Menschen mit Behinderungen. Jeder Mensch hat eigene Träume, Fähigkeiten sich gesellschaftlich einzubringen und – im Falle einer Behinderung oder chronischen Erkrankung - eine individuelle Bedarfslage, die gedeckt werden muss, um die ihm garantierte Menschenwürde zu schützen und Teilhabe zu ermöglichen. Die Anhörung zur Versorgungs- und Unterbringungssituation von geflüchteten Menschen mit Behinderungen ist daher ein aus der Zivilgesellschaft heraus organisierter Schritt in die richtige Richtung.

Die derzeitige Situation darf nicht zum Dauerzustand werden. Geflüchtete Menschen mit und ohne Behinderungen erhalten nicht die notwendige bedarfsgerechte Unterstützung. Die gesellschaftliche Teilhabe wird ihnen erschwert, bezahlbarer Wohnraum ist für viele Menschen in Deutschland kaum vorhanden. Hauptamtlich Mitarbeitende arbeiten unter erschwerten Bedingungen am persönlichen Limit, genauso wie ehrenamtlich engagierte Menschen, die dauerhaft als Ausfallbürgen für staatliche Aufgaben einspringen müssen. Der Handlungsbedarf ist groß – je früher nachgesteuert wird, desto besser.“