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Verbesserungen in der Pflege brauchen einen klaren Pflegebedürftigkeitsbegriff

04.04.2014 Die heutige Debatte im Bundestag zur Deckungslücke der sozialen Pflegeversicherung und der staatlich geförderten Pflegezusatzversicherung, gibt Anlass die Finanzierungspläne der Bundesregierung im SGB XI zu bewerten. „Die geplante Anhebung der Mittel für die pflegerische Versorgung und Begleitung pflegebedürftiger Menschen ist grundsätzlich erfreulich. Sie war und ist längst überfällig, weil sie eine Schieflage zwischen Ansprüchen und Wirklichkeit in der Pflege bewirkt hat“, erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker. Unklar bleibt, inwiefern diese Leistungsverbesserungen anschlussfähig für den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff sind. Das ist jedoch dringend nötig.

„Es ist zwar für die Betroffenen angenehm, jetzt sofort  mehr Leistungen zu bekommen, aber Schritt eins wäre gewesen, die Leistungsbemessung umzustellen und dann die Leistungshöhe anzupassen“, unterstreicht das Vorstandsmitglied. Eine zukunftsweisende Pflegepolitik braucht die Festlegung klarer, realistischer und gerechter individueller Pflegebedarfe aus Sicht der Arbeiterwohlfahrt.

„Die angekündigten Leistungsverbesserungen dürfen nicht darüber hinweg täuschen, dass es sich um einmalige und kurzfristige Verbesserungen handelt. Kurzfristig deshalb, weil sich die nun geplante und nicht unerhebliche Beitragssatzsteigerung sobald nicht wiederholen lassen dürfte“, stellt Döcker heraus. Damit sind der Weiterentwicklung der Pflegeversicherung in Zeiten demografischer und sozialer Wandlungsprozesse deutliche Grenzen gesetzt. Im Gegensatz hierzu hätte eine Bürgerversicherung eine nachhaltige und solidarische Absicherung des Pflegerisikos ermöglicht, weil jeder Bürger einzahlen muss. „Damit wäre ein Fundament für eine zeitgemäße, flexible, dynamische und vorausschauende Anpassung von Leistungen an gesellschaftliche Veränderungen gelegt. Deshalb bleibt die Bürgerversicherung ein Zukunftsprojekt“, schließt das Vorstandsmitglied ab.