AWO Brandenburg e.V.

Ergänzende Information

Informationen

Unterstützung für erschöpfte Eltern

16.02.2012 „Wenn die medizinischen Voraussetzungen vorliegen, sollten jetzt Mütter oder Väter auf jeden Fall einen Antrag auf eine Mutter- bzw. Vater-Kind-Kur stellen“, betont AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker angesichts der nun wasserdichten gesetzlichen Regelungen für die Kur-Bewilligungsverfahren.

„Diese Kurmaßnahmen sind eine gesetzliche Pflichtleistung der Krankenversicherung und sie bieten erschöpften Müttern oder Vätern und ihren Kindern eine hervorragende Möglichkeit, ihre Gesundheit zu stärken“, betont Döcker.
Hintergrund ist, dass der Verband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) am 06. Februar seine vom Bundesrechnungshof kritisierten Richtlinien für die Bewilligungspraxis für Mutter-Kind-Kuren änderte. Sollten nun wider Erwarten dennoch einzelne Krankenkassen ungerechtfertigte Ablehnungsgründe anführen, könnten Eltern die kostenlose Unterstützung nutzen, die ihnen die mehr als 230 Beratungsstellen der AWO im Verbund des Müttergenesungswerkes bieten. Die Erfahrung zeige, dass Anträge, die mit Unterstützung einer Beratungsstelle eingereicht werden, wesentlich häufiger zum Erfolg führten.
Die AWO unterstützt Mütter und Väter auch nach Abschluss ihrer Kur. Ein wichtiger Bestandteil der stationären Maßnahmen in den entsprechenden Kliniken der AWO ist das verbandsspezifische Nachsorgeprogramm, das eine Brücke zwischen Kur und Alltagsleben darstellt. Es unterstützt die Teilnehmer bei der aktiven Umsetzung der in der Kur gesetzten Ziele, durch weitere Unterstützung im Alltag am Wohnort.
Eine AWO-Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie unter: www.gesundheitsservice-awo.org
Oder informieren Sie sich bei der AWO- Hotline 0180 33 44 723 (Anruf 9 Cent/Minute aus allen Netzen).