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Umsetzung Behindertenrechtskonvention: UN-Fachausschuss erteilt Bundesrepublik ein Mangelhaft

21.04.2015 Deutschland wurde am 26. und 27. März 2015 vor dem UN-Fachausschuss der Vereinten Nationen zum Stand der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) geprüft. Die nun veröffentlichten Empfehlungen stellen Deutschland kein gutes Zeugnis aus. An vielen Stellen äußert sich der UN-Fachausschuss mit großer Sorge.

Dazu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:
„Der elf Seiten lange Bericht enthält eine klare Botschaft: Die menschenrechtsbasierte Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist in Deutschland nur mangelhaft. Die Fülle und Tiefe der Empfehlungen zeigt, dass sich die Expertinnen und Experten intensiv mit den vielfältigen Lebenslagen und Diskriminierungserfahrungen von Menschen mit Behinderungen sowie der Theorie und Praxis der Konventionsumsetzung befasst haben. Dies wird beispielsweise an der konkreten Benennung besonders vulnerabler Zielgruppen in einzelnen Empfehlungen deutlich.

Der UN-Fachausschuss empfiehlt der Bundesrepublik unter anderem, dass Programme für Frauen und Mädchen mit Behinderungen, insbesondere mit Fokus auf Frauen mit Migrationshintergrund und Frauen mit Fluchterfahrung und Behinderungen, implementiert und entsprechende Gesetze und Maßnahmen entwickelt werden sollen. Die Expertinnen und Experten betrachten auch unser Bildungssystem mit Sorge. Der Bundesregierung wird dringend empfohlen - gemeinsam mit den Bundesländern – eine Strategie, einen Aktionsplan, eine Zeitschiene und eine Zielvereinbarungen zu entwickeln und finanzielle und personelle Ressourcen zur Verfügung zu stellen, damit unser Bildungssystem zu einem hochwertigen inklusiven Bildungssystem weiter entwickelt wird.

Die Empfehlungen eignen sich als zielfokussierter Kompass. Es gilt nun strategisch, vernetzt und differenziert zu handeln. Grundsätzlich empfiehlt der Fachausschuss, dass der Gesetzgeber alle bestehenden Gesetze durch unabhängige Expertinnen und Experten auf die Verträglichkeit mit der UN- Behindertenrechtskonvention überprüfen lässt. Gleichzeitig sollen auch alle zukünftigen Gesetze und Verordnungen so entwickelt werden, dass diese konventionskonform sind. Dabei soll zukünftig die Expertise von Menschen mit Behinderung noch konsequenter eingeholt und die Belange von Kindern mit Behinderungen besonders berücksichtigt werden.

Um eine besondere Chance der Förderung der UN-BRK nachhaltig zu nutzen, fordert die AWO den für Herbst geplanten Referentenentwurf zum Bundesteilhabegesetz – bereits vor Beginn des parlamentarischen Verfahrens - durch eine unabhängige Stelle auf Vereinbarkeit mit der UN-Behindertenrechtskonvention prüfen zu lassen und die Empfehlungen dann zeitnah einzuarbeiten.

Die AWO bedankt sich bei den achtzehn Fachleuten für die weitreichenden Empfehlungen. Wir nehmen die abschließenden Empfehlungen sehr ernst und beteiligen uns  weiterhin gemeinsam mit Menschen mit Behinderungen an der konsequenten Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention. Die AWO wird diese Empfehlungen auch zum Anlass nehmen, sich selbst, ihre Dienste und Einrichtungen im Sinne der UN-BRK weiterzuentwickeln.“