Unsere Arbeit ist wegen der Förderung ausschließlich und unmittelbar mildtätiger Zwecke (§§ 51 ff. AO) und der Förderung des Wohlfahrtswesens (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 AO) nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Potsdam (Steuernummer 046/141/02131) vom 21. Dezember 2021 (Veranlagungszeitraum 2018 bis 2020) nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit.
Die Vergütung der Mitarbeitenden des AWO Landesverbandes Brandenburg e. V. erfolgt nach dem jeweils gültigen Tarifvertrag der Tarifgemeinschaft der AWO Brandenburg zuzüglich außertariflicher Leistungszulage (Spitzenverbandszulage). Die Spitzenverbandszulage wird für alle Mitarbeitenden des Landesverbandes in Abhängigkeit von der jeweiligen Leistung gezahlt, jährlich überprüft und von der Geschäftsführung beziehungsweise vom Vorstand festgelegt.
Die Vergütung der Geschäftsführung des AWO Landesverbandes Brandenburg e. V. erfolgt gemäß Nr. 2.4. - Spezielle Konstellationen - der Arbeitshilfe zur Vergütung der Geschäftsführung in Anlehnung an die Vergütung der Besoldungsgruppe B8 / B9 ohne Pensionszusage.
Der AWO Landesverband Brandenburg e. V. ist gemäß § 1 (4) seiner Satzung Mitglied des AWO Bundesverbandes e. V.
Einzelspenden, die über 10 % der gesamten Jahreseinnahmen ausmachen, gab es nicht.