Die Landesregierung hat sich vor dem Hintergrund des aktuellen Pandemiegeschehens dafür entschieden, das seit Mai 2021 etablierte freiwillige Testangebot in den Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen ab dem 7. Februar 2022 als Testverpflichtung fortzuführen. Dies gilt für die Krippen und Kindergärten und Kindertagespflegestellen, die Kinder im vorschulischen Alter betreuen. Für den Hort bestand bereits eine Testverpflichtung, die über die Testpflicht Schule abgedeckt wurde.