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Sukzessivadoption: Es geht um das Kindeswohl, nicht um Politik

10.04.2014 Morgen berät der Bundesrat über den Referentenentwurf der Bundesregierung zur Sukzessivadoption   ein schwieriger Begriff für ein wichtiges Thema. Darunter wird verstanden, dass ein Lebenspartner ein vom Partner adoptiertes Kind ebenfalls adoptieren darf. „Die Absicht des Referentenentwurfs der Bundesregierung ist grundsätzlich zu begrüßen, denn die vorgesehene Gleichstellung zwischen adoptierten Kindern aus homo- und heterosexuellen Familien ist dringend nötig“, erklärt der AWO Vorstandsvorsitzende Wolfgang Stadler. Das bisherige Verbot der Sukzessivadoption stellt einen verfassungswidrigen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz dar. Das entschied das Bundesverfassungsgericht im Februar 2013.

„Familie entsteht dort, wo Menschen dauerhaft füreinander Verantwortung übernehmen, unabhängig von ihrer sexuellen Identität und gewählten Lebensform. Daher sind jetzt alle bestehenden Ungleichheiten im Adoptionsrecht aufzuheben“, so Stadler. Eingetragenen Lebenspartnerschaften, die von einer gleichen Verantwortungsübernahme wie eine Ehe geprägt sind, darf die völlige rechtliche Gleichstellung nicht verwehrt werden. Kindern aus diesen Beziehungen werden nach der geltenden Rechtslage gleiche Rechte abgesprochen. Die Sukzessivadoption ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, allerdings wird die völlige Gleichbehandlung von lesbischen und schwulen Familien auch nach diesem Gesetzentwurf nicht erreicht.

„Die derzeitige Regelung würde unverständlicherweise dazu führen, dass gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften nur einzeln und nacheinander, nicht aber gemeinsam ein Kind adoptieren können“, unterstreicht der Vorstandsvorsitzende. Die Arbeiterwohlfahrt ist überzeugt, dass nicht das Familienformat, sondern die Qualität der gelebten Beziehung für das Kind entscheidend ist. Das unterstreichen immer wieder auch wissenschaftliche Studien wie die zur „Lebenssituation von Kindern in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften“ der Universität Bamberg.

„Die gemeinschaftliche Adoption führt zu einer rechtlichen Absicherung der Kinder und beugt durch die soziale Anerkennung auch Diskriminierungen im Alltag vor. Ein genereller Ausschluss würde politische Meinungen vor das Kindeswohl stellen“, unterstreicht der Vorstandsvorsitzende. Kinder können die Verweigerung der rechtlichen Anerkennung des Verhältnisses zum sozialen Elternteil als Ablehnung und Abwertung der eigenen Person erleben.

„In einer demokratischen Gesellschaft ist jegliche Ungleichbehandlung aufgrund sexueller Identität abzulehnen. Kindern ist in allen Familien ein sicheres und diskriminierungsfreies Aufwachsen zu ermöglichen“, schließt Stadler ab.