AWO Brandenburg e.V.

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Strafgefangene endlich in die gesetzliche Rentenversicherung aufnehmen!

08.06.2018
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Quelle: AWO Bundesverband e. V.
AWO zum Beschluss der Justizministerkonferenz

Nach über 30 Jahren Diskussion beschloss die Justizministerkonferenz auf ihrer gestrigen Sitzung, zukünftig Strafgefangene und Sicherungsverwahrte in die gesetzliche Rentenversicherung miteinzubeziehen. Das Bundesjustizministerium wurde gebeten, sich beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales für eine entsprechende Änderung des SGB VI einzusetzen.

Dazu erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker: „Es ist dringend notwendig, in Haft arbeitenden Strafgefangenen die gleichen Rechte zu gewähren wie anderen Erwerbstätigen auch. Der Ausschluss aus der gesetzlichen Rentenversicherung  kommt einer doppelten Sanktionierung gleich, da nach verbüßter Freiheitsstrafe ein deutlich erhöhtes Risiko droht, im Alter auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen sein zu müssen. Insbesondere Menschen mit langen Haftstrafen sind davon stark betroffen, da erhebliche Abschnitte ihrer Lebensarbeitszeit für die Altersvorsorge verloren gehen und ihnen ein Leben in Armut droht.“

Die AWO begrüßt daher den Beschluss der Justizministerkonferenz und fordert das Bundesjustizministerium und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf, diesen Beschluss im SGB VI schnellstmöglich umzusetzen.