Nach über 30 Jahren Diskussion beschloss die Justizministerkonferenz auf ihrer gestrigen Sitzung, zukünftig Strafgefangene und Sicherungsverwahrte in die gesetzliche Rentenversicherung miteinzubeziehen. Das Bundesjustizministerium wurde gebeten, sich beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales für eine entsprechende Änderung des SGB VI einzusetzen.