Die vorgesehene Gesetzesänderung soll die rechtliche Grundlage zur Finanzierung des 200-Milliarden-Euro-Maßnahmenpakets schaffen, das zur Abfederung der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine notwendig ist. Während das Paket jedoch die Auswirkungen auf Bürger*innen und Unternehmen in den Fokus nimmt, darf die Bundespolitik die Auswirkungen der aktuellen Kostenexplosion auf die sozialen Einrichtungen nicht vergessen.