In der heutigen Sitzung des deutschen Bundestages wird ein Gesetzesentwurf beraten, mit dem die Voraussetzung für die Finanzierung eines europäischen Instruments zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Notlage geschaffen wird. Damit werden den EU-Mitgliedstaaten bis zu 100 Mrd. Euro als EU-Darlehen für Maßnahmen bereitgestellt, die zum Erhalt der Abreitsplätze beitragen. Die EU-Darlehen werden durch nationale Garantien in Höhe von 25 Mrd. Euro abgesichert. Mit der Annahme des Gesetzesentwurf, welcher den Namen SURE-Durchführungsgesetz trägt, würde Deutschland einen Teil der Garantien zur Absicherung von EU-Darlehen übernehmen. Das SURE-Instrument ist bis zum 31.12.2022 befristet einsatzbereit.