Darüber hinaus bringt die Reform Leistungsberechtigten tatsächlich Nachteile. So bewirken geplante Veränderungen im Leistungsrecht, dass zukünftig Betroffene die beispielsweise fehlerhafte Bescheide erhalten, rückwirkend nur stark eingeschränkte Korrekturmöglichkeiten haben werden. Wolfgang Stadler betont: „Entschieden von uns abgelehnt, werden die Vereinfachungen im Leistungsrecht, die Verschärfungen auf Kosten der Leistungsberechtigten mit sich bringen. Viel zielführender wären Vereinfachungen, die die Servicequalität der Jobcenter verbessern, wie die Einführung eines bundeseinheitlichen Globalantrags für die Bildungs- und Teilhabeleistungen und die Übernahme der Fahrtkosten, die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme dieser Leistungen entstehen.“
Die AWO hofft, dass die Empfehlungen des Bundesrates, die gute Vorschläge zur Verwaltungsvereinfachung beinhalten, umgesetzt werden. Demnach soll zum Beispiel der Eigenanteil von einem Euro je Schulmittagessen für Kinder von SGB II-Beziehenden wegfallen. Das unterstützt die AWO: „Die Geltendmachung und Einziehung dieses geringen Betrages steht in keinem Verhältnis zu dem dafür entstehenden Verwaltungsaufwand. Darauf zu verzichten, wäre eine tatsächliche Vereinfachung“, stellt der AWO Bundesvorsitzende abschließend klar. Das Gesetz zur sog. Rechtsvereinfachung wurde am 3. Februar 2016 vom Bundeskabinett beschlossen und setzt im Wesentlichen Vorschläge zur Vereinfachung des Leistungs- und Verfahrensrechts um, die zuvor von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeitet wurden.