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Recht auf Asylschutz ist nicht verhandelbar

18.09.2014 Die Arbeiterwohlfahrt kann die parteipolitischen Verhandlungen zur Abstimmung des morgen im Bundesrat eingebrachten Gesetzentwurfs zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten in keiner Weise nachvollziehen. Dieser sieht vor, Serbien, Bosnien und Herzegowina sowie Mazedonien als sichere Herkunftsländer zu definieren. Die Arbeiterwohlfahrt ist überzeugt, dass das Grundrecht auf Schutz vor Verfolgung nicht verhandelbar ist. „Dieser Gesetzentwurf ist eine Maßnahme, um unerwünschte Flüchtlingsgruppen abzuschrecken“, erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker.

Die Einstufung der drei Staaten als sichere Herkunftsstaaten verwehrt faktisch diskriminierten Menschen den Zugang zu einem ordentlichen Asylverfahren. „Damit wird die Ausgrenzung und Benachteiligung von Minderheiten wie beispielsweise der Sinti und Roma billigend in Kauf genommen“, hebt Döcker hervor. Durch das Gesetz sollen die Asylverfahren angeblich verkürzt werden. De facto sind jedoch schon heute Antragssteller aus diesen Ländern einem Schnellverfahren unterworfen. „Vielfach findet keine ernst zu nehmende Prüfung der Fluchtgründe statt, da von vorneherein vorausgesetzt wird, die Asylgesuche seien unbegründet. Das widerspricht aber nicht selten der Realität vor Ort“, erklärt das Vorstandsmitglied.

In allen drei Staaten werden Angehörige der Sinti und Roma sowie andere Minderheiten rassistisch diskriminiert. In vielen Fällen wird Betroffenen der Zugang zu Arbeit, zu medizinischer Versorgung, zu regulären Wohnungen und oft gar zu sauberem Trinkwasser verwehrt. „Dass Menschen, die bei uns Schutz suchen ernst genommen werden, sollte ein fester Grundsatz unserer demokratischen Werte sein. Vorab Regelungen zu treffen, die das unmöglich machen, würde mit diesem Recht auf verheerende Weise brechen“, schließt Döcker ab.