Im Rahmen der zweitägigen Anhörung wurde deutlich, dass die Bundesrepublik insgesamt auf einem guten Weg sei, was die Sensibilisierung für rassistische Diskriminierung angehe. Laut Döcker sei dies das Ergebnis eines Prozesses: „Bei allen noch bestehenden Mängeln müssen wir die positive Entwicklung hervorheben, die in Deutschland stattfand. Es gibt heute eine große Bandbreite an zivilgesellschaftlichen Organisationen und Einzelpersonen, die sich gegen rassistische Diskriminierung einsetzen.“ Weiter stellt Döcker klar: „Die AWO hat sich immer klar gegen jede Form von Diskriminierung ausgesprochen und wird dies auch weiterhin tun.“
Trotz aller positiver Entwicklungen gebe es nach wie vor zu viele Negativbeispiele, wie zum Beispiel das so genannte racial profiling. Wenn etwa bei verdachtsunabhängigen Kontrollen an den Grenzen oder bei normalen Verkehrskontrollen fremdländisch aussehende Menschen viel häufiger kontrolliert werden als mitteleuropäisch aussehende Bürgerinnen und Bürger. Diese rassistische Praxis wurde schon mehrfach von deutschen Gerichten beanstandet, denn damit wird der Verdacht kriminell zu sein, an der Optik festgemacht. „Das darf in unserer multikulturellen deutschen Gesellschaft nicht zur Realität gehören“, kritisiert Döcker abschließend.