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Pflegestärkungsgesetz zur ersten Beratung im Bundestag

04.07.2014 „Mit der Einführung des Pflegestärkungsgesetzes ist leider keine systematisch-konzeptionelle Lösung der Strukturprobleme der Pflegeversicherung erkennbar“, kommentiert AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker die erste Beratung zum Pflegestärkungsgesetz, die heute im Bundestag stattfand. „Vielmehr wird wieder einmal nur gestückelt.“

Schwerpunkte der geplanten Reform der Pflegeversicherung sind die Beitragsanhebung um 0,3 Prozentpunkte, daraus finanzierte Leistungsverbesserungen sowie die Einrichtung eines so genannten Pflegevorsorgefonds. „Der Vorsorgefonds dient allerdings nicht, wie der Name vermuten lassen könnte, der Vorsorge für pflegebedürftigen Menschen bzw. für die Versicherten“, so Döcker. „Vielmehr soll das Geld bis 2035 am Kapitalmarkt angelegt, um dann ab 2035  zur Sicherung der Beitragsstabilität der sozialen Pflegeversicherung eingesetzt zu werden. Bei den pflegebedürftigen Menschen kommt dieses Geld nicht an und bei der demografischen Entwicklung werden die Beiträge trotz der Finanzspritze aus dem Fonds steigen müssen.“

Wie viel das angesparte Geld 2035 bei den derzeitigen Zinsen am Kapitalmarkt dann noch an tatsächlicher Kaufkraft haben wird, ist völlig unklar. Zu befürchten ist auch, dass das angesparte Vermögen anderweitig Begehrlichkeiten wecken könnte. Weder die Anlage bei der Bundesbank gibt eine wirkliche Sicherheit, noch die in der Pflegeversicherung vorgeschriebene Zweckbindung etc., da Gesetze jederzeit geändert werden können. Auch Finanzwissenschaftler äußerten bereits harte Kritik an der Einführung eines kapitalstockbasierten Pflegevorsorgefonds.

Der Hauptbaustein einer Pflegeversicherungsreform sollte nach Auffassung der AWO in einer Ausgestaltung der Pflegeversicherung als Bürgerversicherung bestehen. „Das bedeutet konkret die Aufhebung der Grenze zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung, die Anhebungen der Beitragsbemessungsgrenze auf die derzeit in der Rentenversicherung geltende Höhe. Beamte, Selbständige und jetzt freiwillig Privatversicherte müssen sich zu einem bestimmten Zeitpunkt gesetzlich versichern und alle Einkommensarten müssen miteinbezogen werden“, erklärt Döcker. Nur so lasse sich die Finanzierung der Pflege nachhaltig, solidarisch und paritätisch gestalten.