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Optionspflicht: Eine halbherzige Sache

23.06.2014 Heute berät der Innenausschuss über den „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes“. Damit verpasst es die Bundesregierung ihr Versprechen im Koalitionsvertrag einzulösen. Dort heißt es: „Für in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern entfällt in Zukunft der Optionszwang und die Mehrstaatigkeit wird akzeptiert.“ Bedauerlicherweise bleibt die Ungleichheit zwischen Bürgern erster und zweiter Klasse weiterhin bestehen.

„Gleichwohl eine Mehrheit in den Genuss des Doppelpasses kommen wird, unterliegt eine nicht unbeachtliche Anzahl von jungen Menschen weiterhin der Optionspflicht“, erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker. Das betrifft die Personen, die zwar in Deutschland aufgewachsen sind, deren Eltern jedoch nicht Staatsangehörige eines EU-Mitgliedsstaates oder der Schweiz sind. Sie unterliegen der Optionspflicht, womit ihnen auch der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit droht.

Das hätte mit Blick auf Europa auch unionsrechtliche Folgen, die in Zeiten der Globalisierung nicht zeitgemäß sind. „Es kann nicht sein, dass betroffene junge Menschen, die nebst der deutschen Staatsangehörigkeit auch die eines Drittstaates besitzen, beim Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit auch die EU-Unionsbürgerschaft vollständig verlieren und die damit verbundenen Freizügigkeitsrechte. Das ist absurd und widerspricht der Grundidee der Unionsbürgerschaft“, so Döcker.

Die AWO fordert die bedingungslose Abschaffung der Optionspflicht und die Anerkennung der Mehrstaatigkeit nicht nur für hier geborene und aufgewachsene Kinder, sondern auch für ihre Eltern, die sich einbürgern lassen wollen. „Nur so kann eine Anerkennungskultur gelebt werden, in der niemand wegen seiner nationalen Herkunft diskriminiert wird“, unterstreicht das Vorstandsmitglied.

Eine gelebte Anerkennungskultur bedeutet auch, dass gleichberechtigte Teilhabe an sozialen und politischen Ressourcen für alle Menschen ermöglicht wird und diskriminierende Strukturen abgebaut werden. Die jetzt vorgenommenen Änderungen bei der Optionspflicht signalisieren keine Zugehörigkeitsbotschaft an die jungen Menschen. Damit wird Chancenungleichheit weiterhin gefördert und junge Deutsche, die hier geboren sind, nicht jedoch ihre Eltern, immer noch diskriminiert. Nicht zuletzt, weil viele von ihnen die Voraussetzungen für die doppelte Staatsbürgerschaft unter Umständen doch nicht erfüllen werden. „Die Bundesregierung muss sich entscheiden: Entweder will sie eine Bundesrepublik als plurale, moderne Einwanderungsgesellschaft in der alle Menschen willkommen sind fördern, oder sie trennt weiterhin zwischen ‚Wir‘ und ‚Ihr’ und zwischen ‚gewollten‘ und ‚nicht gewollten‘ Bürgern dieses Landes“, schließt Döcker ab.