Ob durch die angekündigten Neuerungen, wie beispielsweise durch den abschlagsfreien Rentenzugang mit 63 Jahren, tatsächlich breite Teile der Beschäftigten Vorteile erzielen, bleibt fraglich. Von der neuen Regelung profitieren vorrangig Männer, die heute um die 60 Jahre alt sind und eine lückenlose Erwerbsbiografie aufweisen. Die Erziehungsleistung für alle, deren Kinder nach 1992 geboren sind, mit einem zusätzlichen Entgeltpunkt in der Alterssicherung zu berücksichtigen, begrüßt die AWO. „Mit diesem Schritt wird ein wenig die rentenrechtliche Gerechtigkeitslücke geschlossen“, so der Bundesvorsitzende. Kritisch wertet die AWO jedoch die Finanzierung dieses Reformvorhabens, denn bei der Aufwertung von Kindererziehungszeiten handelt es sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. „Der Bundeszuschuss ist daher nicht wie im Entwurf vorgesehen erst 2019, sondern zum frühestmöglichen Zeitpunkt anzuheben.“
Die längst überfällige Anhebung der Zurechnungszeit bei den Erwerbsminderungsrenten zum 1. Juli 2014 um zwei Jahre von 60 auf 62 ist erfreulich. Gleichwohl es insgesamt angesichts der dramatisch niedrigen Höhe der Renten wegen Erwerbsminderung weiterer Reformschritte bedarf. Denn diese lag im Jahr 2012 bei 607 Euro brutto. „Deshalb werten wird die geplanten Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung als Teil eines Maßnahme-Pakets. Klar ist jedoch: Es braucht weitere Gesetze“, schließt Stadler ab.