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Neuregelung der Schwangerschaftsberatung - LIGA Brandenburg begrüßt die Erweiterung familiengerechter Angebote

03.11.2021
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Potsdam
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Quelle: LIGA der Freien Wohlfahrtspflege - Spitzenverbände im Land Brandenburg
Im Rahmen einer Anhörung vor dem Sozialausschuss des Landtags haben die Brandenburger Verbände der Freien Wohlfahrtspflege heute Stellungnahme zur geplanten Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes genommen.

„Brandenburger Frauen und ihre Familien haben im Fall einer Schwangerschaft oder eines Schwangerschaftskonflikts das Recht auf professionelle Information und Beratung. In einer vielfältigen Gesellschaft wie in Brandenburg können sie sich künftig auch auf eine weltanschauliche Vielfalt bei den Beratungsangeboten verlassen“, sagt Bernd Mones, Vorsitzender der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege – Spitzenverbände im Land Brandenburg und Diözesancaritasdirektor für den Caritasverband der Diözese Görlitz e. V. „Die geplante Anpassung der Förderung der Beratungseinrichtungen darf allerdings nicht dazu führen, dass die Angebote für Brandenburger Familien verringert werden. Wir warnen davor, dass die angespannte Haushaltslage Einfluss auf die Förderentscheidung von Schwangerschafts- oder Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen hat.“

Förderung nach Nachfrage

Der vorliegende Entwurf soll bis Jahresende beschlossen werden und das neue Gesetz ab Januar 2022 in Kraft treten. Eines der Auswahlkriterien zur Förderung einer Beratungseinrichtung soll künftig die Nachfrage sein. „In einem Flächenland wie Brandenburg befürchten wir, dass mit einer solchen Regelung Versorgungslücken eher geschaffen, anstatt geschlossen werden,“ sagt LIGA-Vorsitzender Bernd Mones. „Wir erleben seit langem, dass Beratungsstellen, die beispielsweise mit Menschen mit Behinderung, Flucht- und Migrationshintergrund arbeiten, Anfragen ablehnen müssen. Hier wünschen wir uns größere Flexibilität in der Förderung.“