Die Vorsitzende des ZFF Christiane Reckmann ergänzt: „In jedem 5. Kinderzimmer spielt die Armut mit. Einschränkungen in der materiellen, der sozialen, der kulturellen und der gesundheitlichen Lage sind die Folgen. Kinder und ihre Familien brauchen daher eine unbürokratische Leistung, die die das kindliche Existenzminimum sichert und sie aus dem stigmatisierenden Bezug von SGB-II Leistungen herausholt. Es ist gut, dass nun das rechnerische Existenzminimum zur Grundlage einer familienpolitischen Leistung gemacht werden soll. Es fehlen allerdings die dringend notwendigen Verbesserungen im Bereich der sozio-kulturellen Teilhabe. Für die AWO und das ZFF darf diese neue Leistung daher nur ein erster Schritt hin zu einer Kindergrundsicherung sein. Gemeinsam mit einem großen Bündnis aus Verbänden, Gewerkschaften und Wissenschaftlern fordern wir den politischen Mut für die Einführung einer Kindergrundsicherung in Höhe von 573 Euro für jedes Kind, welche mit steigendem Familieneinkommen sinkt und neben dem sächlichen Existenzminimum auch den Teilhabebedarf abdeckt.“