„Es wurde eine große Reform der Kinder- und Jugendhilfe angekündigt. Auf den Tisch gelegt wurde nun ein recht überschaubares Änderungsgesetz. Zwar wurden im vorgelegten Gesetz einige Kritikpunkte, die auch die AWO monierte, berücksichtigt, dennoch sieht die AWO ganz klaren Änderungsbedarf.
Große Nachteile bringt die Reform vor allem den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Sie müssen ganz klar als die Verlierer der Reform gelten. So soll es den Bundesländern ermöglicht werden, zu ihren Lasten Sonderregelungen zu vereinbaren. Aus Sicht der AWO sind Leistungseinschränkungen für diese Personengruppe, die oftmals gerade besondere Unterstützung bedarf, alles andere als zielführend. Wenn wir möchten, dass diese Jugendlichen in unserer Gesellschaft Fuß fassen, dürfen wir keine Zwei-Klassen-Hilfen einführen. Wer hier jetzt kurzfristig sparen möchte, zahlt später doppelt drauf.
Insgesamt enthält der Gesetzentwurf einige Regelungen, die die AWO nicht mittragen kann. So soll beispielsweise das Jugendwohnen nach § 13 SGB VIII eingeschränkt werden. Nach Ansicht der AWO sollte der Gesetzentwurf noch einmal in Ruhe beraten werden und in der nächsten Legislaturperiode wieder auf die Agenda kommen.“
Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz soll nach derzeitigem Stand am 19. Mai 2017 in der ersten Lesung im Bundestag behandelt werden und könnte am 7. Juli 2017 vom Bundesrat beschlossen werden. Das Inkrafttreten ist zum 1. Januar 2018 geplant.