Die AWO stellte die erweiterten Möglichkeiten durch die neue Pflegegesetzgebung, welche seit Januar 2017 in Kraft getreten sind, vor. Damit können zahlreiche Angebote zur Entlastung im Vorfeld von Pflege für viele Menschen durch die Pflegeversicherung finanziert werden. Meist werden anfangs nur kleine Hilfen oder Unterstützungen im Haushalt benötigt, die aber wenn Sie "Liegen bleiben", Stück für Stück zum Problem werden, die dann oftmals zum Einzug in ein Heim führten. Über Entlastungsangebote werden die Mieterinnen und Mietern auf Wunsch entsprechend ihrer Lebenssituation von professionellen Fachkräften der AWO beraten und bei der Vermittlung notwendiger Dienste unterstützt. Das kann zum Beispiel die Vermittlung eines Fahrdienstes zur Arztpraxis oder einer Begleitung beim Einkaufen, die Organisation eines Mittagstisches oder die Vermittlung eines Reinigungsdienstes sein. Auf Wunsch wird aber auch regelmäßig Kontakt mit den Mieterinnen und Mietern aufgenommen. Vor allem für alleinlebende Menschen dient das dem Gefühl in Sicherheit zu sein.