„Die Bundesregierung muss endlich ihrer politischen Verantwortung gerecht werden, um den Schutz und die Unterstützung gewaltbetroffener Frauen und deren Kinder sicherzustellen“, fordert Döcker.
Im Vorfeld der Anhörung zum Bericht der Bundesregierung am 10. Dezember 2012 zur Situation der Frauenhäuser und anderer Unterstützungsangebote für von Gewalt betroffener Frauen, betont Döcker: „Bedrohte Mädchen und Frauen benötigen einen bundesweiten Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe. Nur dieser sichert die Finanzierung von Frauenunterstützungseinrichtungen, wie Frauenhäusern.“ Da die Frauenhausfinanzierung derzeit keine gesetzliche Pflicht ist, seien solche Einrichtungen permanent von Kürzungen oder sogar Schließungen bedroht.
Die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen stellt auch in Deutschland immer noch eine gleichstellungspolitische Herausforderung dar. So hat etwa jede vierte Frau im Alter von 16 bis 85 Jahren mindestens schon einmal Gewalt in ihrer Beziehung erlebt. Zwei Drittel der von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen erleiden schwere oder sehr schwere körperliche und/oder sexuelle Gewalt. Mitbetroffen sind immer auch die Kinder. Gewalt verletzt und zerstört das Selbstwertgefühl, die sozialen Beziehungen sowie die Lebens- und Arbeitsperspektiven. „Gewalt darf in zwischenmenschlichen Beziehungen keinen Platz haben“, erklärt Döcker abschließend.
Quelle: AWO Bundesverband