„Steigende Einwanderungszahlen und die Aufnahme von Flüchtlingen verstärken auch zukünftig den Bedarf an einem guten Beratungsangebot. Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag festgehalten, dass jeder Neuzuwanderer die Gelegenheit zu einem Erstgespräch über Angebote zur Integration bekommen soll. Das ist eine richtige Entscheidung, sie muss aber auch mit entsprechenden Mitteln unterfüttert werden“, erklärt das AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker.
Das Beratungsprogramm „Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderinnen und Zuwanderer“ (MBE) ist vor zehn Jahren als Nachfolgeprogramm aus den Bundesprogrammen „Soziale Beratung und Betreuung von Aussiedlern“ und „Ausländersozialberatung“ hervorgegangen. Die sozialpädagogische Beratung und Begleitung von Menschen mit Einwanderungsgeschichte steht dabei im Zentrum. So wird auch gesellschaftliche Teilhabe möglich. „In den Beratungsstellen erhalten die Zuwanderer Zugänge zu wichtigen Informationen zum Beispiel über Sprachkurse, den Arbeitsmarkt und über Bildungs- und Qualifizierungsangebote“, hebt Döcker hervor.
In rund 570 Beratungsstellen in Trägerschaft der Freien Wohlfahrtspflege wurden 2013 rund 160 000 Personen beraten, während es 2011 noch 100 000 waren. Gleichzeitig hat sich der Bundeszuschuss für die MBE seit 2005 von 27 Millionen auf 26,2 Millionen Euro reduziert. Nur durch Eigenmittel können derzeit die Trägerverbände die professionelle Arbeit vor Ort sichern. Mit den kontinuierlich steigenden Lohn- und Lohnnebenkosten sowie steigenden Miet- und Energiekosten wachsen jedoch diese Beträge. „Es muss klar ausgesprochen werden, dass die wirtschaftliche Lage viele Beratungsstellen vor extreme Herausforderungen stellt und sogar ihre Existenz bedroht. Es wäre fatal das nahezu flächendeckende Angebot der Beratungsstellen nicht aufrecht zu erhalten. Das sollte die Politik erkennen und handeln“, unterstreicht das Vorstandsmitglied.
Damit die MBE weiterhin ihre Aufgaben erfüllen kann, braucht es eine verstärkte Bundesförderung. Sie muss sich – wie in den „Förderrichtlinien der MBE“ vorgesehen – an der neu angesetzten Personalkostenförderung des Bundes für das Jahr 2015 orientieren und sollte um mindestens sieben Millionen Euro erhöht werden.