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Mindestlohngesetz ist ein Befreiungsschlag. AWO richtet Blick nach vorne!

25.03.2014 „Wir haben lange für den Mindestlohn gekämpft! Es ist ein Erfolg, dass er jetzt endlich kommt“, erklärt der AWO Vorstandsvorsitzende Wolfgang Stadler. Die AWO begrüßt den Referentenentwurf der Bundesregierung zum Mindestlohngesetz, der den flächendeckenden Mindestlohn von 8,50 Euro für ganz Deutschland regelt. Von diesem Gesetz werden zahlreiche Menschen profitieren. Gerade bei der zunehmenden Niedriglohnbeschäftigung in Deutschland ist hier eine Trendwende erreicht.

Dennoch ist nachzubessern: Die Regelungen zum Mindestlohn enthalten kaum nachvollziehbare Ausnahmen wie bei den Langzeitarbeitslosen, deren Arbeitgeber zudem Lohnkostenzuschüsse erhalten. Sie sollen zusätzlich sechs Monate von den Mindestlohnregelungen ausgenommen werden. Auch Jugendliche unter 18 Jahren sollen vom Mindestlohn ausgenommen werden, was für die AWO nicht konsequent ist. „Vor allem junge Minijobber, die teilweise den Übergang in eine Ausbildung überbrücken, müssen hier draufzahlen“, unterstreicht der Vorstandsvorsitzende. Zudem sind die Regelungen zum Ehrenamt missverständlich und müssen präzisiert werden. Klar ist: Es handelt sich um Formen des unentgeltlichen, gemeinwohlbezogenen Engagements.

Kritisch ist für die AWO zudem die verzögerte Umsetzung und Anpassung des Mindestlohns. Die Übergangsfrist bis zum 10. Juni 2017 ist zu lang und die erste Anpassung im Jahr 2018 erfolgt zu spät. „Umso wichtiger ist es, dass die konstruktiven Vorschläge aufgenommen und Neuregelungen zügig auf den Weg gebracht werden. Gerade auch für die Sozialwirtschaft“, betont Stadler. Insbesondere hier sind die Löhne und Arbeitsbedingungen oft inakzeptabel. Sie liegen unterhalb des gesamtwirtschaftlichen Durchschnitts. „Das wird sich verschärfen. Gerade auch, wenn aufgrund des allgemeinen Fachkräftemangels andere Branchen ihre Löhne erhöhen“, bekräftigt der Vorstandsvorsitzende. Lösungen für dieses branchenübergreifende und gesellschaftliche Problem in einer alternden Gesellschaft liegen in der Tarifpolitik.

Der vorgelegte Gesetzentwurf erleichtert es, Tarifverträge für allgemeingültig zu erklären. Die Arbeiterwohlfahrt sieht hier echte Verbesserungsmöglichkeiten für die Sozialwirtschaft. Deshalb sind diese auch in den Entscheidungsprozess einzubeziehen. „Die frei gemeinnützigen Verbände müssen an den Sitzungen und Beschlussfassungen des Tarifausschusses beteiligt werden, wenn die Sozialwirtschaft als Ganzes oder Teile der Sozialwirtschaft betroffen sind“, hebt Stadler hervor.

Zweifellos ist der vorliegende Referentenentwurf aus Sicht der Arbeiterwohlfahrt ein Befreiungsschlag. Gerade deswegen richtet die AWO den Blick nach vorn: „Jetzt können und müssen wir verstärkt über andere Engstellen im Bereich der Sozialpolitik reden“, unterstreicht Stadler. „Vieles ist in den vergangenen Jahren von der Mindestlohndebatte überdeckt worden.“

Die vollständige Stellungnahme der Arbeiterwohlfahrt zum Tarifautonomiestärkungsgesetz finden Sie hier [...].