Eine erste effektive Maßnahme, die die neue Regierung schnell umsetzen könnte, ist den „Mietwucher-Paragrafen“ (§5 Wirtschaftsstrafgesetz, „Mietpreisüberhöhung“) scharf zu stellen. Wenn die Miete mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, sieht diese Vorschrift eine Absenkung der Miete und ein Bußgeld für die Vermieter*innen vor. Bisher ist er in der Praxis jedoch kaum anwendbar, da Mieter*innen beweisen müssen, dass Vermieter*innen eine Zwangslage aufgrund des geringen Angebots an Wohnungen ausgenutzt haben. In den vergangenen Jahren gab es verschiedene politische Vorstöße den Paragrafen zu ändern und diese Voraussetzung zu streichen – passiert ist bisher nichts. Im Koalitionsvertrag taucht das Thema nicht auf. Aktuell hat sich der Bundesrat am vergangenen Freitag auf Initiative des Freistaats Bayern erneut dafür ausgesprochen, das Gesetz zu ändern. Nun ist der Bundestag am Zuge. „Wenn die Ampel Mieterinnen und Mieter wirklich besser schützen will, muss sie den Mietwucher-Paragrafen sofort für die Praxis anwendbar machen. Ansonsten bleibt er weiterhin ein zahnloser Tiger“, so Monika Schmid-Balzert, Sprecherin der Kampagne Mietenstopp.